Rundfunkgebühren & GEZ für Studenten

In Deutschland gibt es die Unterscheidung in Privatsender und öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Das bedeutet, dass über gängige Wege Fernsehprogramm von werbefinanzierten Sendern empfangen werden kann, aber eben auch unabhängige Berichterstattung sowie ein hochwertiges Informations- und Unterhaltungsprogramm quasi rechtlich verankert ist. Hierfür fällt ein monatlicher sogenannter Solidarbeitrag an, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk – das umspannt übrigens Radio, Fernsehen und alle Mediathekenangebote, aber auch Infotainment in den Sozialen Medien – keine Werbefinanzierung nutzt.

Früher wurde der Rundfunkbeitrag noch GEZ genannt und bestimmt hast du auch schon einmal den abwertenden Begriff „Zwangsgebühren“ gehört. Wir erklären euch genau, was der Rundfunkbeitrag ist, wer ihn bezahlen muss und geben hilfreiche Tipps für die An- und Ummeldung.

Wer zahlt alles Rundfunkgebühren?

Im Prinzip gilt: Jeder Haushalt in Deutschland muss den Solidarbeitrag von 18,36€ im Monat bezahlen. Dabei ist es unerheblich, wie viele Leute im Haushalt leben: Wohnst du allein, musst du den Beitrag allein stemmen. In einer WG reicht es, wenn sich eine volljährige Person anmeldet – die anderen Mitbewohner können sich dann vom Beitrag abmelden. Übrigens: Es ist auch egal, wie viele Geräte im Haushalt sind: Ein Fernseher oder vier, der Rundfunkbeitrag bleibt gleich.

Der Beitrag kann in verschiedenen Rhythmen bezahlt werden: Entweder vierteljährlich, halbjährlich oder ein gesamtes Jahr im Voraus, wobei beim dreimonatigen Rhythmus auch jeweils in der Mitte der drei Monate gezahlt werden kann.

Wenige Personengruppen beziehungsweise besondere Härtefälle können vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Es ist jedoch eher die Regel, dass man den Solidarbeitrag zahlt, als dass man davon befreit werden kann.

Wer kann sich von den Rundfunkbeiträgen befreien lassen?

Spannend für Studierende: Wer BAföG (oder auch Berufsausbildungsbeihilfe) erhält, kann sich ebenfalls für die Zeit der Ausbildung von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Das gilt allerdings nicht für Studierende ohne Beihilfe, Studierende mit Stipendium oder auch Erasmus-Studierende oder Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres.

Der Vollständigkeit halber reißen wir noch die anderen Befreiungsmöglichkeiten an: Wer eine Sozialleistung, beispielsweise zusätzlich zur Rente, aber auch Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II bezieht, der kann sich per Formular von den Rundfunkgebühren abmelden. Achtung: Wohngeld oder Arbeitslosengeld I hingegen ermöglichen keine Befreiung vom Solidarbeitrag.

Sollte eine beitragspflichtige Person durch eine Behinderung das Merkzeichen „RF“ bekommen, so ist nur ein Drittel des monatlichen Beitrags für den Ausbau der barrierefreien Angebote zu leisten. Das „RF“ erhalten beispielsweise seh- oder hörbehinderte Personen. Beitragsbefreiung erhalten Menschen in Pflegeeinrichtungen wie Altenheimen oder vollstationärer Unterbringung im Pflegeheim.

Ich wohne in einem Studentenwohnheim – kann ich mich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?

Die Antwort ist auch hier nicht eindeutig: Wenn du innerhalb eines Studentenwohnheims in einer Wohngemeinschaft lebst – also von einem allgemein zugänglichen und genutzten Flur eine Wohnungstür abgeht, hinter der noch einmal hinter mehreren Türen Privaträume verschiedener Bewohner sind – dann zahlst du nur einen Beitrag für die gesamte WG.

Lebst du jedoch alleine in einem Studentenwohnheimzimmer – dein Wohnraum geht also von diesem allgemein genutzten Flur aus und gehört nur dir – dann zahlst du den vollständigen Rundfunkbeitrag alleine. Hierbei ist es übrigens unerheblich, ob du eine eigene Küche oder ein alleine genutztes Badezimmer hast oder ob du dafür Gemeinschaftsräume nutzen musst. Hier gilt aber auch wieder der Zusatz: Wer BAföG bezieht, kann sich auch im Studentenwohnheim von der GEZ befreien lassen.

Wo melde ich mich für die Rundfunkbeiträge an?

Was früher noch kompliziert auf dem Postweg an- oder abgemeldet werden musste, funktioniert mittlerweile ganz einfach online. Alle Formulare, weitere Informationen und Erklärungen kannst du auf der Seite des Rundfunkbeitrags finden.

Wenn du dich nach deinem Umzug in eine neue Stadt im jeweiligen Bürgerbüro ummeldest, erreicht dich in der Regel auch noch auf dem postalischen Weg ein Schreiben. Halte unbedingt deine Bankverbindung bereit, denn der Einzug der Rundfunkbeiträge erfolgt am leichtesten über das SEPA-Lastschriftverfahren. Du kannst auch beim Beitragsservice anrufen – hierbei fallen allerdings Anrufgebühren an.

Es ist also ganz einfach, sich für den Rundfunkbeitrag anzumelden, umzumelden oder eine Ermäßigung oder Befreiung mit dem entsprechenden Nachweis zu beantragen.

Wer sich nun erst einmal ärgert, sollte sich aber vor Augen führen, was der vergleichsweise kleine Beitrag ermöglicht: Die von wirtschaftlichen sowie politischen Interessen freien Medienangebote umfassen eine unabhängige Berichterstattung, ein großes Angebot an Kultur, Unterhaltung, Information und sogar Sport – und wer kein Fernsehen schaut, hat vermutlich immer noch ein Radio oder nutzt die App-Angebote oder Formate in den Sozialen Medien für sich.

Anders als in vielen anderen Studentenwohnheimen wirst du im Jaimee mit nichts alleine gelassen. Du profitierst von einem grandiosen Rundum-Sorglos-Paket und kannst daher deine Studentenzeit in vollen Zügen genießen. Du kommst aus dem Ausland und verbringst dein Auslandssemester in Bonn und Umgebung? Auch hier ist Jaimee die beste Adresse – du kommst ganz in Ruhe an und kannst direkt Freunde finden und deinen Auslandsaufenthalt ohne Stress zu einer tollen Erfahrung machen.

Kontaktiere uns gerne, wenn du noch Fragen hast oder das Jaimee kennenlernen möchtest. Natürlich kannst du uns auch direkt deine Mietanfrage schicken. Wir freuen uns schon auf dich!

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